Beispiel Pufferung 01

 
             
       
  Zone 1   Zone 2   Zone 3  
             
 

Die Brunnen in Wasserschutzgebieten unterliegen einem besonderen Schutz. Hierzu wurde eine dreistufige Zonierung entwickelt:

Zone 1 in 500m um den Brunnen:
Verbot von jeglicher Nutzung und Eingriffen in die obere Bodenschicht.

Zone 2 in 1000m um den Brunnen:
Keine dauerhafte Anwesenheit von Mensch und Tier, die mit der Beseitigung oder Zestörung der oberen Bodenschicht verbunden sind.

Zone 3 in 2500m um den Brunnen:
Verbot aller Aktivitäten, die mit Verunreinigung oder geschmacklicher Verunreinigung des Bodens verbunden sind. Kein Parken, Waschen oder Reparieren von Kraftfahrzeugen.