Die
Brunnen in Wasserschutzgebieten unterliegen einem besonderen Schutz. Hierzu
wurde eine dreistufige Zonierung entwickelt:
Zone 1 in 500m um den Brunnen:
Verbot von jeglicher Nutzung und Eingriffen in die obere Bodenschicht.
Zone 2 in 1000m um den Brunnen:
Keine dauerhafte Anwesenheit von Mensch und Tier, die mit der Beseitigung
oder Zestörung der oberen Bodenschicht verbunden sind.
Zone 3 in 2500m um den Brunnen:
Verbot aller Aktivitäten, die mit Verunreinigung oder geschmacklicher
Verunreinigung des Bodens verbunden sind. Kein Parken, Waschen oder Reparieren
von Kraftfahrzeugen. |