Zur Kennzeichnung geometrischer Auflösung werden verschiedene Maße benutzt, insbesondere:

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  • die in Optik und Photographie gebräuchlichen Linien pro Millimeter (L/mm), auch Linienpaare pro Millimeter (Lp/mm). Diese Angabe ist ein Frequenzmaß!
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  • die Kantenlänge eines Sensorelements wie in der digitalen Bildverarbeitung üblich. Dabei kann auf die Länge im Bild (in µm) oder des "realen" Objektes Bezug genommen werden. Im letzteren Fall spricht man in der Regel von "Bodenauflösung" (in m).

    Achtung: Eine strenge Umrechnung von "Linien pro Millimeter" in "Kantenlänge Sensorelement" ist nicht möglich.

    3.6.2 Konventionelle Bestimmung der
            geometrischen Auflösung

    L/mm gibt an, wie viele Linien man gerade noch unterscheiden kann. Die theoretische Auflösung wird jedoch wesentlich von der Qualität der Optik, vom Kontrastverhältnis und durch den chemischen Entwicklungsprozess beeinflusst.
    Das Auflösungsvermögen von Objektiven wird durch Beobachten (optisches Auflösungsvermögen) und photographieren (optisches und photographisches Auflösungsvermögen) von Testtafeln ermittelt.
    Testtafel [Kraus 1996]
    Eine besondere Testtafel ist der "Siemensstern" (siehe Abbildung unterer Teil), wie er auch in DIN 18716-3 eingeführt wird. Das Auflösungsvermögen (AV) berechnet sich aus dem Durchmesser des Zerstreuungskreises, bestimmt durch die Stelle im Siemensstern wo die 64 schwarz-weißen Muster nicht mehr getrennt wahrnehmbar sind:

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