Sobald ein DBS von unterschiedlichen Personen genutzt
werde kann stellt sich zwangsläufig die Frage des Zugriffsschutzes. Oftmals
dürfen bestimmte Nutzer nicht alle Datensätze einsehen oder ändern
können. Wichtige Voraussetzung hierbei ist eine Identifikation der Nutzer
gegenüber dem System. Dieses verwaltet dann benutzerbezogene
Rechte, die festlegen, welche Datenbankoperationen ein Nutzer auf welchen
Objekten (Tabellen, Sichten, etc.) ausführen darf. Nur der Datenbankadministrator
so wie der Besitzer eines Objekts (d.h. derjenige Benutzer, der dieses Objekt
angelegt hat) bekommen vom System alle zum Umgang mit diesem Objekt benötigten
Rechte automatisch zugewiesen. Zusätzliche Rechte
für andere Benutzer müssen explizit zugeordnet werden. Auch die
Vergabe von Rechten ist dabei als Recht anzusehen, so dass auch weiteren Benutzern
erlaubt werden kann, Rechte für ein bestimmtes Objekt zu vergeben. Vergebene
Rechte können auch zurückgenommen werden.
In komplexen Systemen kann es erforderlich sein, den einzelnen Benutzern eine
große Zahl dedizierter Rechte zuzuweisen. Dies führt dazu, dass das
Rechtemanagement
sehr aufwändig wird. Eine mögliche Lösung besteht in der Verwendung
von Rollen.
Eine Rolle fasst eine Menge von Rechten zusammen. Analog zu Benutzern kann man
einer Rolle bestimmte Rechte zuweisen und entziehen. Darüber hinaus wird
festgelegt, welche Rollen ein Benutzer einnehmen darf.