3.2.1 Punkt Als Punkte gelten hier kreisförmige graphische Elemente
mit einem Mindestdurchmesser von etwa 0,3 mm, die z.B. die Lage eines Objektes
oder eines Sachverhaltes angeben. Punkte, die Teile eines Punktrasters oder
ähnlicher Anordnungen sind, gelten dagegen als Elemente flächenhafter
Signaturen.
Die graphische Variation der Punkte erfolgt in erster Linie über die Farbe,
in der Regel zur Darstellung von Qualitäten. Punkte können darüber
hinaus Mengenwerte zum Ausdruck bringen. Weitere Aussagen sind durch zusätzliche
Beschriftung möglich (z.B. bei Höhenpunkten). 3.2.2 Linie Als Linien gelten alle nicht unterbrochenen Linien, die die
Lage eines Objektes angeben. Sie können dabei entweder zur Darstellung
linearer Objekte (z.B. Weg, Fluss) oder zur Abgrenzung von Objekten (z.B. Grundstücke,
Gewässer) dienen.
Durch graphische Variation kann über die Farbe eine
Qualität, über die Strichbreite eine Quantität ausgedrückt
werden. Darüber hinaus können zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten
wie Signaturen und Schrift eingesetzt werden, um quantitative und/oder qualitative
Aussagen zu ermöglichen. 3.2.3 Fläche Gemeint sind hier Vollflächen, die in ihrer gesamten
Ausdehnung in Farbton und Tonwert konstant sind. Dazu gehören auch Flächen,
die aus technischen Gründen mit einem sehr feinen Raster (Mikroraster)
gefüllt sind. Ist eine Rasterung dagegen erkennbar (Makroraster oder Schraffur),
so handelt es sich bei der Darstellung um eine Flächensignatur.
Die Begrenzung der Fläche gibt die Ausdehnung eines flächenhaften
Objektes oder Sachverhaltes wieder. Neben der Lage ist die Angabe von Qualitäten
und Quantitäten möglich, dies erfolgt über die graphische Variation
von Farbton und Tonwert.