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3.2.1 Punkt
Als Punkte gelten hier kreisförmige graphische Elemente mit einem Mindestdurchmesser von etwa 0,3 mm, die z.B. die Lage eines Objektes oder eines Sachverhaltes angeben. Punkte, die Teile eines Punktrasters oder ähnlicher Anordnungen sind, gelten dagegen als Elemente flächenhafter Signaturen.
Die graphische Variation der Punkte erfolgt in erster Linie über die Farbe, in der Regel zur Darstellung von Qualitäten. Punkte können darüber hinaus Mengenwerte zum Ausdruck bringen. Weitere Aussagen sind durch zusätzliche Beschriftung möglich (z.B. bei Höhenpunkten).
3.2.2 Linie
Als Linien gelten alle nicht unterbrochenen Linien, die die Lage eines Objektes angeben. Sie können dabei entweder zur Darstellung linearer Objekte (z.B. Weg, Fluss) oder zur Abgrenzung von Objekten (z.B. Grundstücke, Gewässer) dienen.
Durch graphische Variation kann über die Farbe eine Qualität, über die Strichbreite eine Quantität ausgedrückt werden. Darüber hinaus können zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten wie Signaturen und Schrift eingesetzt werden, um quantitative und/oder qualitative Aussagen zu ermöglichen.
3.2.3 Fläche
Gemeint sind hier Vollflächen, die in ihrer gesamten Ausdehnung in Farbton und Tonwert konstant sind. Dazu gehören auch Flächen, die aus technischen Gründen mit einem sehr feinen Raster (Mikroraster) gefüllt sind. Ist eine Rasterung dagegen erkennbar (Makroraster oder Schraffur), so handelt es sich bei der Darstellung um eine Flächensignatur.
Die Begrenzung der Fläche gibt die Ausdehnung eines flächenhaften Objektes oder Sachverhaltes wieder. Neben der Lage ist die Angabe von Qualitäten und Quantitäten möglich, dies erfolgt über die graphische Variation von Farbton und Tonwert.