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Signaturenformen
a) Bildhafte Signaturen



Bildhafte Signaturen werden auch als sprechende, anschauliche oder abgeleitete Signaturen bezeichnet. In diese Gruppen gehören Grundrissbilder, Aufrissbilder und Symbole.

· Grundrissbilder: ihre Form entspricht den Umriss-
formen des darzustellenden Objektes.

· Aufrissbilder: ihre Form entspricht in etwa der
Seitenansicht des darzustellenden Objektes.

· Symbole: werden so gestaltet, dass sie durch ihr
Äußeres in möglichst einfacher Art das
darzustellende Objekt charakterisieren.

Man unterscheidet die Symbole auf Grund ihrer Entstehung. So gibt es einerseits Symbole, die durch Stilisierung (Abstraktion) der äußeren Objektmerkmale entstehen, andererseits solche, die indirekt den Gegenstand kennzeichnen. Bei den letzteren werden oft deren Arbeitsprodukte stilisiert (s. Abbildung).