Vergrößerung der betrachtbaren Räume
Abb. 5.1.2.1
 
Die Vergrößerung der betrachtbaren Räume, hier durch eine Verkleinerung des Maßstabs (von 1:25.000 zu 1:1.000.000) bei gleicher Kartenfläche, erfordert die Generalisierung.

 
Maßstab 1:25.000   Maßstab 1:1.000.000
[Quelle: Landesvermessungsamt NRW; Bundesamt für Kartographie und Geodäsie]