Die Vergrößerung der betrachtbaren Räume, hier durch eine Verkleinerung des Maßstabs (von 1:25.000 zu 1:1.000.000) bei gleicher Kartenfläche, erfordert die Generalisierung. |
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Maßstab 1:25.000 | Maßstab 1:1.000.000 | |
[Quelle: Landesvermessungsamt NRW; Bundesamt für Kartographie und Geodäsie] |