Annähernd lagetreues Abbild der Natur.
Auf Grund der normierten Strassenbreiten wurden die Randhäuser
etwas nach innen verdrängt. Alle Gebäude sind entsprechend
ihrer vorgeschriebenen Grösse überdimensioniert. Kleinstobjekte
und Detailformen wurden weggelassen. |
Die Vergröberung der Strassen hat eine weitere
Verdrängung der Randhäuser nach innnen zur Folge. Um das
Schwarz-Weiss-Verhältnis zu wahren, wurden die zwei von Einfamilienhäusern
flankierten Quartierstrassen weggelassen. Dadurch erreicht man in
der Breite die massstäbliche Reduktion von 6 Häuserreihen
auf deren 4. In der Längsrichtung reduzierte sich die Häuseranzahl
von 8 auf 5. Graphisch werden die 2 Häuserreihen markiert. Die
Häuser an der Strasse sollen möglichst wirklichkeitstreu
sein. |
Weitere Vergröberung der Strassen gegenüber
dem Massstab 1 : 50.000. Die Minimalgrösse der Häuser verdoppelt
sich. Dadurch wird das zur Verfügung stehende Siedlungsgebiet
noch kleiner, was eine nochmalige proportionale Verschlechterung des
Schwarz-Weiss-Verhältnisses nach sich zieht. Die Zahlenmässige
Reduktion der Häuser muss sich daher in die Breite und in die
Länge auswirken. Die Häuser an der Strasse sollen möglichst
wirklichkeitstreu dargestellt werden. |